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Religiöse Diversität als Herausforderung: Die Einführung von islamischem Religionsunterricht in Deutschland




Laufzeit: 01/2013–12/2017


Kirche und Staat


Zwischen den großen christlichen Kirchen und dem Staat hat sich in Deutschland über Jahrhunderte hinweg eine enge Kooperation entwickelt.

Diese findet ihren Ausdruck etwa im Religionsunterricht, der universitären Theologie, dem staatlichen Kirchensteuereinzug und dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften.

Grundlage hierfür ist die Existenz einer handlungsfähigen Religionsgemeinschaft mit abgrenzbarer Mitgliedschaft.
 


Islam als Minderheitenreligion


Bei der größten Minderheitenreligion in Deutschland, dem Islam, mangelt es an einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Vielmehr existieren vielfältige muslimische Verbände nebeneinander.

Dies erschwert die staatliche Suche nach einem einheitlichen Ansprechpartner, der – dem religiösen Selbstbestimmungsrecht folgend – Lehrpläne für einen Islamunterricht festlegt und Lehrkräfte auswählt.
 


Etablierung eines Islamischen Religionsunterrichts


Mit Hilfe einer detaillierten Prozessanalyse sollen die Entscheidungs- und Diskussionsprozesse zur Etablierung eines Islamischen Religionsunterrichts in den 16 Ländern und im Bund untersucht werden.

Erklärungswürdig ist dabei vor allem der jeweilige Weg, den die Länder gewählt haben, um das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Muslime zu gewährleisten.

Zur Untersuchung dieser Interaktion zwischen öffentlichen und privaten Akteuren erscheint als theoretischer Rahmen eine Governance-Perspektive geeignet, die um Komponenten des historischen Institutionalismus erweitert wird.
 


Projektteam


• Prof. Dr. Julia von Blumenthal
• Steffen Beigang
• Katja Wegmann